Der Rat der Stadt beschließt die
Aufstellung der 2. Änderung und die Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20
„Industriegebiet Elbringhausen“ gemäß § 2 BauGB.
Gleichzeitig dazu soll die 31.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB
erfolgen.
Die Abgrenzung des Änderungs- und Ergänzungsbereiches
ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung (Anlage 1) zu
entnehmen.
03.12.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der
Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung
(Bündnis 90/Die Grünen), die Aufstellung der 2. Änderung und die Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 20 „Industriegebiet Elbringhausen“ gemäß § 2
BauGB zu beschließen.
Gleichzeitig dazu soll die 31.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB
erfolgen.
Die Abgrenzung des Änderungs- und Ergänzungsbereiches
ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung (Anlage 1) zu
entnehmen.
10.12.2007 - Rat der Stadt
Ö 27 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 4 Enthaltungen (Bündnis
90/Die Grünen), die Aufstellung der 2
Der Rat der Stadt beschließt einmütig
bei 4 Enthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen), die Aufstellung der 2. Änderung und
die Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Industriegebiet
Elbringhausen“ gemäß § 2 BauGB.
Gleichzeitig dazu soll die 31.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB
erfolgen.
Die Abgrenzung des Änderungs- und Ergänzungsbereiches
ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Plandarstellung (Anlage 1) zu
entnehmen.
Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen über die überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Wermelskirchen vom 26.03. - 29.03.2007