Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Verfahrens
zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen. Die Fläche
soll gem. Plananlage in dieser Sitzungsvorlage künftig als Freizeitfläche mit
der Zweckbestimmung “Wellness- und Saunapark” dargestellt werden.
2.
Der Rat
beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
DH Nr. 6 nach § 2 BauGB zur planungsrechtlichen Sicherung und Entwicklung eines
Wellness- und Saunaparks unter Einbeziehung des bestehenden Freibades gem. der
in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage im Plan dargestellten
Planbereichsabgrenzung.
08.12.2003 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr