Der Rat der Stadt beschließt, die durch den
Vorhabenträger, der Firma Ten Brinke GmbH, erstellte Erschließungsanlage
„Johnenheide“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht
zu übernehmen.
Widmung:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend
aufgeführten Grundstücke der Straße „Johnenheide“ zum
Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:
Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 3, Flurstücke
369 und 385
Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3
Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der
Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an
diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.
Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
05.05.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Übernahme:
Übernahme:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch den
Vorhabenträger, der Firma Ten Brinke GmbH, erstellte Erschließungsanlage
„Johnenheide“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht
zu übernehmen.
Widmung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gemäß §§ 6
und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend
aufgeführten Grundstücke der Straße „Johnenheide“ zum Gemeingebrauch
für den öffentlichen Verkehr zu beschließen.
Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 3, Flurstücke 369 und 385
Die zu widmenden
Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße
eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke
überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine
Verkehrsart beschränkt.
Die Widmung ist
öffentlich bekannt zu machen.
23.06.2008 - Rat der Stadt
Ö 34 - ungeändert beschlossen
Übernahme:
Übernahme:
Der
Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Vorhabenträger, der Firma
Ten Brinke GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Johnenheide“
endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.
Widmung:
Der
Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten
Grundstücke der Straße „Johnenheide“ zum Gemeingebrauch für den
öffentlichen Verkehr:
Gemarkung
Niederwermelskirchen, Flur 3, Flurstücke 369 und 385
Die
zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG als
Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden
Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf
keine Verkehrsart beschränkt.
Genehmigung der Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Bergisch Gladbach und das Landgericht Köln für die Wahlperiode 2009 - 2013
Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Immobilie Natur Park Ltd. im Bereich Herrlinghausen
hier: Wechsel des Erschließungsträgers