Der Mehraufwand / die Mehrauszahlungen in Höhe von 62.200
€sind im Rahmen der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit im Produktbereich 012.002.001 (38.000 €) einzusparen.
Die restliche Deckung erfolgt durch Einsparung bei der
Kreisumlage.
Der Rat der Stadt stellt den Betrag von 24.200 € überplanmäßig
gem. § 83 GONW im Teilergebnisplan (Aufwand) und im Teilfinanzplan
(Auszahlungen) bereit.
21.04.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Erhöhung des
Gesamtausgabebedarfes bei dem Produktsachkonto 012
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Erhöhung des
Gesamtausgabebedarfes bei dem Produktsachkonto 012.002.001 01000 5221001 “Sanierung
Brücke Herrlinghausen“ von27.500 €um 62.200 € auf 89.700 € gemäß §
29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) zur Kenntnis.
Der
Mehraufwand / die Mehrauszahlungen in Höhe von 62.200 €sind im Rahmen der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit im Produktbereich 012.002.001 (38.000 €) einzusparen. Die
restliche Deckung erfolgt durch Einsparung bei der Kreisumlage.
Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Betrag von
24.200 € überplanmäßig gem. § 83 GONW im Teilergebnisplan (Aufwand) und
im Teilfinanzplan (Auszahlungen) bereit zu stellen.
23.06.2008 - Rat der Stadt
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei dem
Produktsachkonto
Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung des
Gesamtausgabebedarfes bei dem Produktsachkonto
Der
Mehraufwand / die Mehrauszahlungen in Höhe von 62.200 €sind im Rahmen der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit im Produktbereich 012.002.001 (38.000 €) einzusparen.
Die
restliche Deckung erfolgt durch Einsparung bei der Kreisumlage.
Der
Rat der Stadt stellt einstimmig den Betrag von 24.200 € überplanmäßig
gem. § 83 GONW im Teilergebnisplan (Aufwand) und im Teilfinanzplan
(Auszahlungen) bereit.
Genehmigung der Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Bergisch Gladbach und das Landgericht Köln für die Wahlperiode 2009 - 2013
Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Immobilie Natur Park Ltd. im Bereich Herrlinghausen
hier: Wechsel des Erschließungsträgers