Die Stadtverordnete Ingelore Kirsten-Polnik wird vom
Bürgermeister nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in ihr Amt eingeführt
und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben
verpflichtet. Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.
23.06.2008 - Rat der Stadt
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnete Ingelore Kirsten-Polnik wird vom Bürgermeister nach
§ 67 Abs
Die
Stadtverordnete Ingelore Kirsten-Polnik wird vom Bürgermeister nach § 67 Abs. 3
der Gemeindeordnung NRW in ihr Amt eingeführt.
Genehmigung der Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Bergisch Gladbach und das Landgericht Köln für die Wahlperiode 2009 - 2013
Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Immobilie Natur Park Ltd. im Bereich Herrlinghausen
hier: Wechsel des Erschließungsträgers