Beschlussvorschlag:
Zu A) Abwägung der Anregungen zur Offenlage
Der Rat der Stadt beschließt die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2)
BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:
Beschlussvorschlag zu a) 1.6 /
Seite 4
Bezogen auf die Stellungnahme des
Amts für Bodendenkmalpflege, Bonn beschließt der Rat der Stadt, dass die
gewünschten Hinweise erfolgen.
Beschlussvorschlag zu a) 1.71 /
Seite 5
Bezogen auf die Stellungnahme der
Unteren Landschaftsbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass die gewünschte
redaktionelle Überarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplans und des
Umweltberichtes erfolgt.
Beschlussvorschlag zu a) 1.72 /
Seite 5
Bezogen auf die Stellungnahme der
Unteren Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass die Begründung
um die genannten Gesichtspunkte ergänzt wird.
Beschlussvorschlag zu b) 2.1 /
Seite 7
Bezogen auf die Anregungen des
Einwenders 1 beschließt der Rat der Stadt, dass der zum Erhalt festgesetzte
Baum aus der 5. Änderung herausgenommen wird und die weiteren Anregungen
entsprechend dem Ergebnis der Prüfung / Abwägung zurückgewiesen werden.
Beschlussvorschlag zu c) / Seite
8
Der Rat der Stadt beschließt die
genannten redaktionellen Anpassungen der textlichen Festsetzungen. Sie sind in
den Bebauungsplan Teil B aufzunehmen.
Beschlussvorschlag zu d) / Seite
9
Der Rat der Stadt beschließt auf
Grund der Abwägung aller Anregungen und der genannten redaktionellen
Ergänzungen die überarbeitete Begründung.
Zu B) Satzungsbeschluss der 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ Seite 9
Der Rat der Stadt beschließt die
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Braunsberg“ gemäß § 10 (1)
BauGB als Satzung. Der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird
zugestimmt.