Der Rat der Stadt beschließt die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2)
BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:
Beschlussvorschlag zu a) 1.3 / Seite
3
Bezogen auf die Stellungnahme der
Deutschen Telekom beschließt der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf das
Telekommunikationsnetz nicht in der 28. Änderung des FNP dargestellt wird.
Beschlussvorschlag zu a) 1.4 /
Seite 3
Bezogen auf die Stellungnahme der
PLEdoc, Essen beschließt der Rat der Stadt, dass die bestehenden
Ferngasleitungen in der Darstellung der 28. Änderung des FNP redaktionell
ergänzt werden.
Beschlussvorschlag zu a) 1.51 /
Seite 4
Bezogen auf die
Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates
beschließt der Rat der Stadt, dass in der Entwicklungssatzung, wie festgesetzt,
der Quell- und Bachbereich von einer baulichen Entwicklung ausgeschlossen wird.
In der 28. Änderung des FNP bleibt die durchgängige Darstellung der
Wohnbaufläche.
Beschlussvorschlag zu d) / Seite
5
Der Rat der Stadt beschließt auf
Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung der Begründung.
Zu B. Beschluss der 28.
Änderung des FNP „Wöllersberg“ / Seite 5
Der Rat der Stadt beschließt die 28.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Wöllersberg“ als Wohnbaufläche gemäß
der Plandarstellung. Der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird
zugestimmt.
09.06.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Zu A
Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig, die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen
der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der
Beschlussvorschläge wie folgt zu beschließen:
zu a) 1.3 / Seite 3
Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom empfiehlt
der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig zu
beschließen, dass der Hinweis auf das Telekommunikationsnetz nicht in der 28.
Änderung des FNP dargestellt wird.
zu a) 1.4 / Seite 3
Bezogen auf die Stellungnahme der PLEdoc, Essen empfiehlt
der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig zu
beschließen, dass die bestehenden Ferngasleitungen in der Darstellung der 28.
Änderung des FNP redaktionell ergänzt werden.
zu a) 1.51 / Seite 4
Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates empfiehlt der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig zu
beschließen, dass in der Entwicklungssatzung, wie festgesetzt, der Quell- und
Bachbereich von einer baulichen Entwicklung ausgeschlossen wird. In der 28.
Änderung des FNP bleibt die durchgängige Darstellung der Wohnbaufläche.
Beschlussvorschlag zu d) / Seite 5
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig auf Grund der Abwägung aller Anregungen die
redaktionelle Ergänzung der Begründung zu beschließen.
Zu B. Beschluss der 28. Änderung des FNP
„Wöllersberg“ / Seite 5
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt Rat
der Stadt einstimmig, die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Wöllersberg“ als Wohnbaufläche gemäß der Plandarstellung zu
beschließen. Der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird
zugestimmt.
23.06.2008 - Rat der Stadt
Ö 29 - ungeändert beschlossen
Zu A
Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung
der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen
entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:
zu a) 1.3 / Seite 3
Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom
beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass der Hinweis auf das
Telekommunikationsnetz nicht in der 28. Änderung des FNP dargestellt wird.
zu a) 1.4 / Seite 3
Bezogen auf die Stellungnahme der PLEdoc, Essen
beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass die bestehenden Ferngasleitungen
in der Darstellung der 28. Änderung des FNP redaktionell ergänzt werden.
zu a) 1.51 / Seite 4
Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates beschließt der Rat
der Stadt einstimmig, dass in der Entwicklungssatzung, wie festgesetzt, der
Quell- und Bachbereich von einer baulichen Entwicklung ausgeschlossen wird. In
der 28. Änderung des FNP bleibt die durchgängige Darstellung der Wohnbaufläche.
zu d) / Seite 5
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der
Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung der Begründung.
Zu B. Beschluss der 28. Änderung des FNP
„Wöllersberg“ / Seite 5
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 28. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Wöllersberg“ als Wohnbaufläche gemäß der
Plandarstellung. Der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird
zugestimmt.
Genehmigung der Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Bergisch Gladbach und das Landgericht Köln für die Wahlperiode 2009 - 2013
Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Immobilie Natur Park Ltd. im Bereich Herrlinghausen
hier: Wechsel des Erschließungsträgers