Der Rat der Stadt beschließt die
Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2)
BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:
Beschlussvorschlag zu a) 1.4 / Seite
4
Bezogen auf die Stellungnahme der
Deutschen Telekom beschließt der Rat der Stadt, dass der Hinweis auf das
Telekommunikationsnetz in die Entwicklungssatzung „Käfringhausen“
aufgenommen wird.
Beschlussvorschlag zu a) 1.52 /
Seite 5
Bezogen auf die Stellungnahme der
Unteren Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt, dass der genannte
Hinweis auf das Versagen einer Baugenehmigung bei nicht möglicher
Niederschlagsversickerung in die Entwicklungssatzung
„Käfringhausen“ aufgenommen wird.
Beschlussvorschlag zu c) / Seite
5
Der Rat der Stadt beschließt auf
Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der
Entwicklungssatzung „Käfringhausen“.
Beschlussvorschlag zu d) / Seite
6
Der Rat der Stadt beschließt auf
Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung der Begründung.
Zu B. Beschluss der
Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ / Seite 6
Der Rat der Stadt beschließt die Entwicklungssatzung
„Käfringhausen“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 (BauGB). Der
Begründung wird zugestimmt.
09.06.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Zu A
Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig, die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen
der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der
Beschlussvorschläge wie folgt zu beschließen:
zu a) 1.4 / Seite 4
Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom empfiehlt
der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr dem Rat der Stadt einstimmig zu
beschließen, dass der Hinweis auf das Telekommunikationsnetz in die
Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ aufgenommen wird.
zu a) 1.52 / Seite 5
Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Umweltschutzbehörde empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, dass der genannte Hinweis auf das
Versagen einer Baugenehmigung bei nicht möglicher Niederschlagsversickerung in
die Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ aufgenommen wird.
zu c) / Seite 5
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig auf Grund der Abwägung aller Anregungen die
redaktionellen Ergänzungen der Entwicklungssatzung „Käfringhausen“
zu beschließen.
zu d) / Seite 6
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig auf Grund der Abwägung aller Anregungen die
redaktionelle Ergänzung der Begründung zu beschließen.
Zu B. Beschluss der Entwicklungssatzung
„Käfringhausen“ / Seite 6
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig, die Entwicklungssatzung „Käfringhausen“
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 (BauGB) zu beschließen. Der Begründung wird
zugestimmt.
23.06.2008 - Rat der Stadt
Ö 28 - ungeändert beschlossen
Zu A
Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung
der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen
entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:
zu a) 1.4 / Seite 4
Bezogen auf die Stellungnahme der Deutschen Telekom
beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass der Hinweis auf das
Telekommunikationsnetz in die Entwicklungssatzung „Käfringhausen“
aufgenommen wird.
zu a) 1.52 / Seite 5
Bezogen auf die Stellungnahme der Unteren
Umweltschutzbehörde beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass der genannte
Hinweis auf das Versagen einer Baugenehmigung bei nicht möglicher
Niederschlagsversickerung in die Entwicklungssatzung
„Käfringhausen“ aufgenommen wird.
zu c) / Seite 5
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der
Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der
Entwicklungssatzung „Käfringhausen“.
zu d) / Seite 6
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig auf Grund der
Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung der Begründung.
Zu B. Beschluss der Entwicklungssatzung
„Käfringhausen“ / Seite 6
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die
Entwicklungssatzung „Käfringhausen“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
(BauGB). Der Begründung wird zugestimmt.
Genehmigung der Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Bergisch Gladbach und das Landgericht Köln für die Wahlperiode 2009 - 2013
Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Immobilie Natur Park Ltd. im Bereich Herrlinghausen
hier: Wechsel des Erschließungsträgers