Der Rat der Stadt beschließt die
erneute Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Bei der zu ändernden Fläche soll
die Darstellung der vorhandenen Grundnutzungen (als Fläche für die Landwirtschaft
bzw. Wald) bestehen bleiben und der Bereich des Hochseilgartens durch das
Symbol „Hochseilgartenanlage“ gekennzeichnet werden.
Die Abgrenzung des
Änderungsbereichs ist der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Darstellung (Anlage
I) zu entnehmen.
zu B)
Der Rat der Stadt beschließt, auf
der Grundlage des Entwurfs zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung
das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
09.06.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 8 - ungeändert beschlossen
zu A)
zu
A)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt einstimmig bei einer ungültigen Stimme (Bündnis 90/Die Grünen),
die erneute Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Bei der zu ändernden Fläche soll die Darstellung der vorhandenen
Grundnutzungen (als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Wald) bestehen bleiben
und der Bereich des Hochseilgartens durch das Symbol
„Hochseilgartenanlage“ gekennzeichnet werden.
Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist der dieser
Sitzungsvorlage beigefügten Darstellung (Anlage I) zu entnehmen.
zu B)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem
Rat der Stadt mit 18 Ja-Stimmen (CDU, SPD, WNK/UWG, UWG, FDP, BüFo) bei 1
Gegenstimme (Bündnis 90/Die Grünen) zu beschließen, auf der Grundlage des
Entwurfs zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten
Zurmühle“ einschließlich der zugehörigen Begründung das Verfahren zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
23.06.2008 - Rat der Stadt
Ö 31 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
zu A)
Der Rat der Stadt beschließt mit 51 Ja-Stimmen (CDU, SPD,
WNK/UWG, UWG, FDP, BüFo, Bürgermeister) bei 4 Gegenstimmen (4 Bündnis 90/Die
Grünen) die erneute Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Hochseilgarten Zurmühle“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Bei der zu ändernden Fläche soll die Darstellung der
vorhandenen Grundnutzungen (als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Wald)
bestehen bleiben und der Bereich des Hochseilgartens durch das Symbol
„Hochseilgartenanlage“ gekennzeichnet werden.
Die Abgrenzung des Änderungsbereichs ist der dieser
Sitzungsvorlage beigefügten Darstellung (Anlage I) zu entnehmen.
zu B)
Der Rat der Stadt beschließt mit 51 Ja-Stimmen (CDU, SPD,
WNK/UWG, UWG, FDP, BüFo, Bürgermeister) bei 4 Gegenstimmen (4 Bündnis 90/Die
Grünen), auf der Grundlage des Entwurfs zur 30. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Hochseilgarten Zurmühle“ einschließlich der
zugehörigen Begründung das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
einzuleiten.
Genehmigung der Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Bergisch Gladbach und das Landgericht Köln für die Wahlperiode 2009 - 2013
Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Immobilie Natur Park Ltd. im Bereich Herrlinghausen
hier: Wechsel des Erschließungsträgers